Sozial- und gesundheitspolitische Forderungen der Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V.

An demenziellen Erkrankungen leidet eine große und größer werdende Zahl älterer Menschen (in der Bundesrepublik gegenwärtig etwa eine Million Menschen). Neben den Erkrankten ist mittelbar eine beträchtliche Zahl von Angehörigen betroffen, denn etwa zwei Drittel der Kranken werden von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt.

Die Alzheimer-Gesellschaft Berlin e.V. fördert und unterstützt ärztliche, pflegerische, psychologische und soziale Hilfen im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich. Es ist unser besonderes Anliegen, dass den Erkrankten ermöglicht wird, in ihrer gewohnten Wohnumgebung zu bleiben. Dies ist wesentlich davon abhängig, dass pflegende Angehörige unterstützt werden und ihr Selbsthilfepotential gestärkt wird. Ein weiteres Ziel ist die Förderung gerontopsychiatrischer Profile von Heim- und Krankenhauseinrichtungen, die für Alzheimer-Patienten besonders geeignet sind. Darüber hinaus bemüht sich der Verein um die Aufklärung über demenzielle Erkrankungen sowie die Unterstützung wissenschaftlicher Forschung. Aus diesen Anliegen leiten sich sozial- und gesellschaftspolitische Forderungen ab, die sich in erster Linie an die verantwortlichen Berliner Politiker und Einrichtungen wenden. Da es jedoch bundesweite Missstände gibt, die die Berlinerinnen und Berliner betreffen, können wir uns mit unseren Forderungen nicht auf Berlin beschränken.

Unsere grundsätzliche Forderung ist:

Optimale Diagnostik, Behandlung und Versorgung für alle Demenzkranken!

Aus dieser Grundsatzforderung leiten sich konkrete weitere Forderungen ab:

1. Einrichtung Gerontopsychiatrischer Zentren in allen Bezirken Berlins!

Schon die Psychiatrie-Enquête von 1975 empfahl für jedes Standardversorgungsgebiet von ca. 250000 Einwohnern die Einrichtung eines Gerontopsychiatrischen Zentrums. Diese Empfehlung wurde von der Expertenkommission von 1988 und dem „Leitfaden für die ambulante und stationäre gerontopsychiatrische Versorgung“ des Bundesministeriums für Gesundheit von 1999 bekräftigt. Ein Gerontopsychiatrisches Zentrum besteht aus einer Ambulanz und einer Tagesklinik, die an eine gerontopsychiatrische Einheit eines Krankenhauses angeschlossen sind oder eng mit ihr zusammenarbeiten sowie Einrichtungen der Altenberatung. Aufgaben sind neben der psychiatrischen Versorgung alter psychisch Kranker auch Fort- und Weiterbildung der in der Gerontopsychiatrie und Altenhilfe tätigen Berufsgruppen und praxisorientierte Forschung. Ziel der Arbeit eines Gerontopsychiatrischen Zentrums ist, die Diagnostik und Versorgung in der Region insgesamt zu verbessern und die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen auf ein Minimum zu reduzieren. In Berlin gibt es bisher nur in einigen Bezirken Gerontopsychiatrische Zentren, am Wilhelm- Griesinger-Krankenhaus, örtlicher Bereich des Klinikums Hellersdorf, mit Versorgungsauftrag für den Bezirk Hellersdorf-Marzahn, am St. Joseph- Krankenhaus Weißensee für den Bezirk Pankow, am St. Hedwigs-Krankenhaus für Wedding-Mitte und am Wenckebach-Krankenhaus für Tempelhof. Andere, wie das Krankenhaus Hedwigshöhe in Treptow-Köpenick, arbeiten mit Bausteinen eines gerontopsychiatrischen Zentrums. Zwei weitere Gerontopsychiatrische Krankenhausabteilungen, die lange erfolgreich mit Bausteinen eines Gerontopsychiatrischen Zentrums gearbeitet und die Versorgung in „ihrer“ Region deutlich verbessert haben, sind im Jahr 2000 einer kurzsichtigen Regionalpolitik zum Opfer gefallen. Es handelt sich hierbei um die Klinik für Alterspsychiatrie des Max-Bürger-Zentrums, zuständig für die Versorgung des Bezirks Charlottenburg, und die für Reinickendorf zuständige Gerontopsychiatrische Abteilung der Karl- Bonhoeffer-Nervenklinik bzw. des Vivantes-Klinikums Humboldt. ,.

Diese Forderung richtet sich vor allem an Politiker, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenhausträger!

2. Gründung von Gerontopsychiatrisch-Geriatrischen Verbünden in allen Bezirken Berlins!

Ein Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund ist ein vertraglicher Zusammenschluss von Trägern ambulanter und stationärer Pflege und Behandlung, das heißt Sozialstationen, Heimen, Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Bezirksämtern, komplementären und Beratungseinrichtung in einer Region. Er ermöglicht die Vernetzung vorhandener Pflege- und Behandlungsangebote und eine gegenseitige Qualitätskontrolle und soll unter anderem verhindern, dass Kranke und ihre Angehörigen in ein „Versorgungsloch“ fallen. Gerontopsychiatrisch-Geriatrische Verbünde gibt es in Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof- Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Hohenschönhausen-Lichtenberg, Spandau, Mitte-Tiergarten-Wedding, Neukölln, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf und Pankow. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Mitgliedschaft im Verbund die Qualität der Pflege und Versorgung positiv beeinflusst.

Diese Forderung richtet sich vor allem an die Bezirkspolitiker und die Träger von Behandlungs- und Pflegeeinrichtungen in den Berliner Bezirken!

3. Psychosoziale Angebote für Frühdiagnostizierte!

Demenzkranke in frühen Krankheitsstadien brauchen keine Pflege und sind deshalb von den üblichen Finanzierungswegen für eine Betreuung ausgeschlossen. Sie brauchen aber Hilfen bei der Krankheitsbewältigung und ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes psychosoziales Angebot, aus dem sich im Krankheitsverlauf gleitend ein Übergang in die Betreuung durch vorhandene Einrichtungen entwickeln kann. Der Aufbau entsprechender Angebote muss gefördert und ihre Übernahme in eine Regelfinanzierung gesichert werden.

Diese Forderung richtet sich an die Gesundheitsministerien von Bund und Land!

4. Förderung von Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Demenzkranke!

Es ist eine Binsenwahrheit, dass die Lebensqualität Demenzkranker und ihrer Angehörigen von einer angemessenen Versorgung positiv beeinflusst und Behandlungs- und Folgekosten reduziert werden. Pflege von Demenzkranken außerhalb der Familie sollte in kleinen, stabilen Gruppen in überschaubaren Wohnbereichen unter Berücksichtigung individueller Gewohnheiten und Eigenarten stattfinden. Die Einrichtung von Wohngemeinschaften muss gefördert statt behindert werden. Die Pflegeheime müssen entsprechende räumlich und personell strukturierte Angebote machen.

Diese Forderung richtet sich vor allem an die zuständige Senatsverwaltung, die Heimaufsicht und die Träger von Pflegeeinrichtungen!

5. Anerkennung von Aufsicht und psychosozialer Betreuung Demenzkranker als Teil der Pflege in der Pflegeversicherung!

Die von der Pflegeversicherung als Pflegeaufwand anerkannten Tätigkeiten machen nur einen Teil der Belastung pflegender Angehöriger aus. Im Wesentlichen wird die Pflege zu Hause, aber auch in stationären Pflegeeinrichtungen, geprägt von der Notwendigkeit, für eine sinnvolle Beschäftigung zu sorgen und Fehlhandlungen und Unfällen vorzubeugen. Die Module in der ambulanten Pflege müssen um gerontopsychiatrische Inhalte erweitert werden, so dass Anleitung, Aktivierung, Krisengespräche oder Motivation zur Medikamenteneinnahme abrechnungsfähig werden. Die Einführung der abrechnungsfähigen ambulanten psychiatrischen Pflege in 2005 hat dieses Problem bisher nicht gelöst, weil die Ansprüche an die formale Eingangsqualifikation der Pflegekräfte so hoch sind, dass in der Realität ambulante psychiatrische Pflege kaum umsetzbar ist. Die Kriterien der Pflegeversicherung müssen entsprechend geändert werden!

Diese Forderung richtet sich vor allem an das Bundesministerium für Gesundheit und den Bundestag!

6. Finanzielle Gleichstellung von ambulanter und stationärer Pflege!

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ kann nur realisiert werden, wenn die Zuschüsse der Pflegekasse zur ambulanten Pflege genauso hoch sind wie die Zuschüsse zur stationären Pflege. Zurzeit wird jedoch die stationäre Pflege gegenüber der ambulanten gefördert. In der Pflegestufe I zahlt die Pflegekasse zwischen 205,--Euro (Pflegegeld) und maximal 384,-- Euro (Sozialstation plus Tagespflege) monatlich für ambulante, demgegenüber aber 1.023,-- Euro monatlich für stationäre Pflege. Die Familien Demenzkranker sind durch die Pflege nicht nur persönlich, sondern auch finanziell erheblich belastet. Vorhandene gute Pflegeangebote wie Tagespflege können nicht immer wahrgenommen werden, weil sie zu einer Verarmung der Familien führen würden. Auf der anderen Seite entstehen durch die Überlastung der Angehörigen und psychosozial ausgelöste Verhaltensstörungen der Kranken enorme und vermeidbare Folgekosten. Manche Demenzkranke werden von ihren Angehörigen schließlich in ein Heim gegeben, weil dies auch eine finanzielle Entlastung bedeutet. Das Pflegeversicherungsgesetz muss entsprechend geändert werden!

Diese Forderung richtet sich an den Bundestag!

7. Finanzierung von Versorgungsforschung!

Bislang gibt es keine Möglichkeit, primär degenerative Demenzen zu heilen, oder den Krankheitsverlauf zuverlässig um mehrere Jahre aufzuhalten. Deshalb liegt der Schwerpunkt der Arbeit mit Demenzkranken im Bereich der psychosozialen Versorgung. Neben der Medikamentenentwicklung durch die pharmazeutische Industrie muss staatlicherseits die Versorgungsforschung in größerem Umfang als bisher gefördert werden. Im Bereich der Versorgungsforschung sind vor allem Modelle, die die effiziente Verankerung vorhandener pflege- und sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse in der Regelversorgung Demenzkranker zum Ziel haben, zu fördern.

Diese Forderung richtet sich an die Gesundheitsministerien von Bund und Land!

8. Sensibilisierung ehrenamtlicher Tätiger für die Probleme Demenzkranker und ihrer Angehörigen!

Ehrenamtliche Helfer, die über Wohlfahrtsverbände, karitative Einrichtungen oder Gewerkschaften organisiert sind, könnten in weit größerem Umfang als heute auch in der Betreuung Demenzkranker eine Rolle spielen. Oft scheitert dies an mangelndem Wissen um die besondere Problematik Demenzkranker und ihrer Angehörigen und an fehlender Schulung im Umgang mit Demenzkranken.

Diese Forderung richtet sich an die Wohlfahrtsverbände!

9. Förderung niedrigschwelliger Angebote für Demenzkranke!

Durch niedrigschwellige Angebote für Demenzkranke können soziale Kompetenz erhalten, damit auch die Pflege vereinfacht und außerdem die Angehörigen entlastet werden. Nötig sind psychosoziale Angebote wie Treffpunkte, Freizeitaktivitäten und Selbsthilfegruppen für Kranke in frühen Stadien, in denen sie noch nicht pflegebedürftig sind, aber auch Freizeit- und Urlaubsangebote für bereits schwerer Kranke mit ihren Angehörigen. Denkbar wäre eine initiale Finanzierung als Modellprojekt, langfristig müssten tragbare Regelfinanzierungswege gefunden werden.

Diese Forderung richtet sich an die zuständigen Ministerien von Bund und Land, die Kranken- und Pflegekassen!

 

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